Der § 11 Jugendarbeit in Verbindung mit dem § 74 Förderung der freien Jugendhilfe des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) bilden die rechtliche Grundlage der Arbeit pädagogisch betreuter Spielplätze. Diesen Auftrag des Gesetzgebers erfüllen Jugendfarmen und Aktivspielplätze in idealer Weise: Sie sind pädagogisch betreute Spielplätze, die vor allem Kinder und Jugendliche im Schulalter ansprechen – Kinder und Jugendliche, die ein hohes Maß an Bewegungsbedürfnis, Erlebnishunger und Neugier mitbringen.
Handlungskonzepte der Arbeit auf pädagogisch betreuten Spielplätzen
Grundprinzipien wie Offenheit und Freiwilligkeit, Partizipation, Freiräume schaffen, pädagogische Begleitung und Parteilichkeit, Ganzheitlichkeit, Lebenswelt- und Sozialraumorientierung, Geschlechtergerechtigkeit, Nachhaltigkeit und die tiergestützte Pädagogik sind handlungsleitend für die Arbeit von pädagogisch betreuten Spielplätzen.
Ziele pädagogisch betreuter Spielplätze
Es sind die primären Ziele, bei Kindern und Jugendlichen Selbstbestimmung, Verantwortung und Demokratieverständnis zu fördern – dies ergibt sich direkt aus den Einsichten in die Spiel-, Lern- und Lebenssituation der Kinder. Mit diesen Fähigkeiten werden Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt, eine bessere Gesellschaft mitzugestalten. Die pädagogischen Zielsetzungen lassen sich in den drei Bereichen Soziales Lernen, Bildung sowie Ausgleich und Entspannung darstellen.
Handlungskonzepte der Arbeit auf pädagogisch betreuten Spielplätzen
Offenheit und Freiwilligkeit
Das Prinzip der Offenheit bedeutet Freiwilligkeit des Besuchs und der Teilnahme an allen Angeboten und Maßnahmen. Es bedeutet Kostenfreiheit und die berwiegende Arbeit mit offenen Gruppen sowie die räumliche Zugänglichkeit und Verfügbarkeit für alle jungen Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Religion, Nationalität, individuellen Fähigkeiten, sozialer oder ethnischer Herkunft oder finanziellen Möglichkeiten. Das bedeutet auch Offenheit für neue und andere Ideen und Vorgehensweisen sowie für alternative Handlungs- und Erfahrungsmöglichkeiten. Kulturelle, weltanschauliche und politische Ungebundenheit sind daher vorausgesetzt.
Freiräume schaffen
Kinder und Jugendliche brauchen Gelegenheiten, ihre eigenen Ideen zu verwirklichen. Sie brauchen Freiräume, um sich ausgiebig zu bewegen, und Lebensräume, um miteinander Erfahrungen zu machen. Betreute Spielplätze bieten diese Handlungs- und Spielräume im weitesten Sinne. Hier können sich Kinder und Jugendliche überwiegend selbstbestimmt und selbsttätig entdecken, erleben, ausprobieren und entwickeln – in einem Freiraum, in dem sie nicht unter permanenter Kontrolle durch Erwachsene stehen. Kinder und Jugendliche können für sich sein, werden aber nicht alleingelassen.
Partizipation
Pädagogisch betreute Spielplätze sind Orte, die nicht nur für Kinder und Jugendliche gestaltet wurden, sondern auch von ihnen. Es ist daher Aufgabe der Träger und Mitarbeitenden, angemessene und echte Formen der Partizipation zu pflegen. Das Prinzip der Partizipation geht davon aus, dass sich Kinder und Jugendliche hier an der Gestaltung ihrer Lebenswelt aktiv beteiligen können, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben wird, Mitbestimmung zu erproben, Dinge selbst in die Hand zu nehmen, zu organisieren, und Verantwortung zu übernehmen (Thole 2000, S. 260). Partizipation bietet ein Lernfeld der Einübung demokratischen Handelns (IfE/IRIS 2004, S. 91). Es sind Elemente wie Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitgestaltung, die auch Eigenverwaltung, Mündigkeit, Interesse, Engagement, Identifikation und Selbstvertrauen fördern; sie machen zudem Regelwerke, Abläufe und Entscheidungen transparent. Die Veränderbarkeit und Vielseitigkeit der Einrichtung ist eine zentrale Voraussetzung für Partizipation.
Ziele pädagogisch betreuter Spielplätze
Soziales Lernen
Die soziale Kompetenz von Kindern und Jugendlichen erweitern

Bildung
Pädagogisch betreute Spielplätze sind Einrichtungen der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung

Abenteuer und Entspannung
Pädagogisch betreute Spielplätze sind ein Treffpunkt für Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters

Pflichtaufgabe
Rechtsgutachten und Positionspapier zur Kinder- Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
im Zuge der SGB VIII Reform hat der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V. ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Kepert vom Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe hat uns ein sehr gutes Gutachten mit den landesrechtlichen Regelungen in BW zur Umsetzung geschrieben.
Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Säule in der sozialen Infrastruktur und durch die Definition im SGB VIII eine Pflichtaufgabe!
Die Anforderungen und Aufgaben innerhalb des Arbeitsfeldes sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Aufgrund der in den letzten Jahren verzeichneten Rückgänge in der finanziellen Förderung der Offenen Arbeit besteht im Landesrecht – nicht nur in Baden-Württemberg – eine dringende Neuregelung.